TEILNAHME- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Speditions- und Logistikverband Hessen/Rheinland-Pfalz e.V.

Anmeldung: Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung des Speditions- und Logistikverband Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. muss schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Zahlungsbedingungen und Rücktritt: Der Teilnehmer erhält über sämtliche Gebühren eine Rechnung (sofern die Veranstaltung nicht unentgeltlich durchgeführt wird). Tritt der Teilnehmer bis 10 Werktage vor Beginn der Lehrveranstaltung, unabhängig aus welchen Gründen, vom Antrag zurück, wird keine Gebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung sind 50% der vollen Gebühr zu bezahlen. Bereits gezahlte Gebühren werden entsprechend zurückerstattet.

Absage: Veranstaltungen können aus wichtigen von uns nicht zu vertretenden Gründen – insbesondere bei Referenten-Ausfall und bei geringer Teilnehmerzahl – abgesagt oder verlegt werden.

Referenten- bzw. Ortswechsel: Der Veranstalter behält sich den Wechsel von angekündigten Referenten und Veranstaltungsorten aus organisatorischen Gründen vor.

Benachrichtigungsverpflichtung nach § 33 Abs. 1 – BDSG –: Bei uns werden Daten Ihres Unternehmens, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet. Es handelt sich um Angaben, die aus unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehung stammen.

Haftung: Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen Verzugs und Nichterfüllung ist stets auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Für entgangenen Gewinn haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz, auf grob fahrlässigem Verhalten oder auf der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten. Soweit wir danach zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.  Es besteht keine Haftung für in den Unterrichtsräumen abhanden gekommenen Kleidungsstücke oder sonstigen Gegenständen, sowie für Schäden aufgrund der Missachtung der Verkehrssicherungspflicht, die dem Gebäudeeigentümer obliegt.