Verbände-Allianz begrüßt Rechtssicherheit für Lang-Lkw

03.01.2017

Berlin, 29. Dezember 2016. Die Spitzenverbände Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Deutscher Speditions- und Logistikerverband (DSLV) und Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßen die Überführung des Feldversuchs Lang-Lkw in den streckenbezogenen Regelbetrieb zum 1. Januar 2017. Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegte Änderungs-Verordnung ist ein Beleg für die breite Akzeptanz dieses innovativen Fahrzeugkonzepts. Damit haben die Transportunternehmen endlich Rechtssicherheit für ihre Investitionen in den Lang-Lkw. 

Die Verbände verweisen auf die positiven Erfahrungen aus dem knapp fünfjährigen Feldversuch. Der Lang-Lkw hat seine ökonomischen und ökologischen Vorteile eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Er ist eine wichtig Antwort der Gegenwart auf die zukünftigen Herausforderungen des Güterverkehrs, indem er hilft, das prognostizierte Verkehrswachstum auf der Straße zu bewältigen und Logistikprozesse nachhaltiger zu gestalten. Außerdem trägt der Lang-Lkw zum Klimaschutz bei. Da dieser ein bis zu 50 Prozent größeres Ladevolumen als konventionelle Lkw aufweist, können zwei Lang-Lkw drei herkömmliche Lastzüge ersetzen. Dadurch verringern sich Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß um bis zu 25 Prozent. Es ist deshalb nur folgerichtig, wenn die Politik, die dem Verkehrssektor konkrete Klimaschutzziele vorgibt, auch den CO2-ärmeren Lang-Lkw zulässt. Trotz größeren Ladevolumens sind Lang-Lkw nicht schwerer als normale Lkw, denn das zulässige Gesamtgewicht bleibt unverändert. Lang-Lkw bieten aufgrund der vorgeschriebenen technischen Ausstattung wie Abstandstempomat oder Spurhalteassistent hohe Sicherheit. Darüber hinaus schonen sie die Straßen und Brücken, weil sie ihr Gewicht auf mehr Achsen verteilen. 

Die vom BMVI geplante Änderungs-Verordnung erlaubt den unbefristeten streckenbezogenen Regelbetrieb für den Lang-Lkw ab 1. Januar 2017 auf Grundlage des bestehenden Positivnetzes. Dieses besteht aus den Straßen, die die Länder auf Antrag von Logistikunternehmen als für den Lang-Lkw geeignet gemeldet haben. Aktuell umfasst das Positivnetz eine Länge von fast 11.600 Kilometern. Aus Sicht der Verbände sollten die Bundesländer das zugelassene Streckennetz weiter ausbauen, damit der Lang-Lkw seine Vorteile voll entfalten kann. Zudem plädieren die Verbände dafür, den Lang-Lkw auch für den internationalen Straßengüterverkehr zuzulassen. Solange hierfür eine klare EU-Rechtsgrundlage fehlt, sollte zumindest der Einsatz zwischen solchen EU-Mitgliedsstaaten möglich sein, die den Betrieb des Lang-Lkw bereits heute für den nationalen Verkehr erlauben. Durch regelmäßige Aktualisierungen des Streckennetzes werden die Optimierungsbemühungen der Unternehmen unterstützt und ebenso auch zukünftige Erfahrungen aus dem Einsatz berücksichtigt. 

(Dr. Christoph Sokolowski / DSLV)

Impressum

logo

Speditions- und Logistikverband
Hessen/Rheinland-Pfalz e. V.

Eschborner Landstraße 42-50
60489 Frankfurt am Main

Zur Anfahrt bei Google

Telefon 069 97 08 110
Telefax 069 776 356

 
 
 
 
Hosted in Germany by qwertiko GmbH

Vorstand:
Daniel Hensel (Vorsitzender)
Christian Eichmeier
Michael Peters
Alexander Steinberg
Holger Seehusen

Geschäftsführer:
Dipl. Oec. Thorsten Hölser

Registergericht: Frankfurt am Main
Registernummer: VR 11606

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:
Thorsten Hölser

Bildquellen und -rechte:
SLV, Fotolia, iStockphoto, adpic

Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Widerspruch Werbe-Mails:
Der Nutzung von Kontaktdaten (die im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlicht wurden) zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationen wird hiermit widersprochen. Der Seitenbetreiber behält sich rechtliche Schritte bei unverlangter Zusendung von Werbeinformationen, insbesondere bei Spam-E-Mails, vor.

Urheberrecht:
Die durch den Betreiber dieser Webseite erstellten Inhalte und Werke auf den Seiten der Webseite unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der durch das Urheberrecht explizit erlaubten Verwendungen erfordern die schriftliche Zustimmung des Zuständigen. Soweit diese Webseite Inhalte enthält, die nicht vom Betreiber der Webseite erstellt wurden, wird den Urheberrechten Dritter Rechnung getragen und Inhalte Dritter sind entsprechend gekennzeichnet. Sollten Sie auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir die entsprechenden Inhalte umgehend entfernen.