Am 24. Dezember 2020 wurde der neue Partnerschaftsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich getroffen. Das neue Handels- und Kooperationsabkommen regelt die Beziehungen ab dem 01. Januar 2021. Die Einigung beruht im Kern auf einem Freihandelsabkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht und damit die größten Handelshemmnisse abwendet. Der neue Partnerschaftsvertrag wird ab 01. Januar 2021 vorläufig angewendet. Nach beidseitiger Ratifizierung tritt das Abkommen endgültig in Kraft. In diesem Webinar werden die vielfältigen Anforderungen des neuen Partnerschaftsvertrags aus Sicht der verladenden Wirtschaft vorgestellt. Denn viele Unternehmen aus Industrie und Handel waren bislang überwiegend innerhalb des EU-Binnenmarktes aktiv. Kunden der Speditions- und Logistikunternehmen müssen nun aber im Handel mit UK ihre Prozesse anpassen und sich mit Export- und Importanmeldungen sowie den dafür erforderlichen Verfahren und Dokumenten auseinandersetzen.
Vorschriften im Extrahandel
Warenausfuhr EU/UK
Dreistrufenplan in UK
Wareneinfuhr in UK
Sonderregelung Nordirland
Warenausfuhr UK/EU
Wareneinfuhr in die EU
Regeln für den Warenursprung
Speditions- und Logistikverband
Hessen/Rheinland-Pfalz e. V.
Eschborner Landstraße 42-50
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Telefax 069 776 356
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