DSLV fordert: EU-Entsenderecht auf Kabotagetransporte beschränken

17.10.2017

Fachausschuss Straßengüterverkehr berät Mobilitätspaket in Brüssel

Berlin, 16. Oktober 2017 Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) fordert, den Anwendungsbereich des europäischen Entsenderechts im Transportsektor allein auf Kabotagebeförderungen zu begrenzen. Sein Fachausschuss Straßengüterverkehr hat die bisherige Position zum EU-Mobilitätspaket während einer Sitzung am 9. und 10. Oktober 2017 in Brüssel damit bekräftigt. Nur so können gleichzeitig die Ziele der EU zur Herstellung eines Binnenmarkts ohne Grenzen einerseits und der Schutz nationaler Transportdienstleister vor ruinösem Wettbewerb durch gebietsfremde Anbieter andererseits erreicht werden.

In Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Kommission sowie mit deutschen Abgeordneten sämtlicher Fraktionen des Europäischen Parlaments machte der DSLV-Ausschuss deutlich, dass der ursprüngliche Schutzzweck der seit 1996 geltenden EU-Entsenderichtlinie auf die Verbesserung der Sozialstandards ins Ausland entsandter Arbeitnehmer vor allem des Handwerks und des Baugewerbes („stationäre Arbeiten“) zielte, aber nicht „mobile Tätigkeiten“ adressiert. Sollte der Anwendungsbereich des Entsenderechts durch ein „Lex Specialis“ nun grundsätzlich auch auf den Transportsektor ausgedehnt werden, muss zuvor sehr sorgfältig geprüft werden, ob die dem Schutzzweck der Norm zu Grunde liegenden Annahmen für sämtliche internationalen Beförderungsvorgänge tatsächlich auch erfüllt werden.

Pauschal nationale Mindestlohnbestimmungen auf gebietsfremde Fahrzeugführer anzuwenden, die sich im Rahmen grenzüberschreitender Beförderungen nur kurze Zeit im Zielland des von ihnen durchgeführten Transports aufhalten, geht an der ursprünglichen Intention des europäischen Entsenderechts vorbei. Bei täglichen Linienverkehren zwischen zwei oder mehr Ländern etwa kehren die Fahrer regelmäßig in ihr Heimatland zurück. Lebenshaltungskosten im Ausland entstehen hier faktisch nicht. Arbeitgeber müssten dennoch die Einhaltung der Sozialvorschriften aller befahrenen Länder aufwendig dokumentieren. Mit ihrem Vorschlag für ein neues Entsenderecht webt die Kommission insofern weiterhin selbst am europäischen Mindestlohnflickenteppich, anstatt ihn aufzulösen. Die Kommission wird dadurch selbst zur Bremse des freien Binnenmarkts, mahnt der DSLV.

Angesichts des wachsenden europaweiten Fahrermangels verringern sich die Lohnunterschiede zwischen den Ländern. Das politische Ziel Brüssels, Sozialstandards zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern abzubauen, wird angesichts der jüngsten Lohnentwicklungen im Fahrerbereich zunehmend obsolet. In den meisten Ländern bewegen sich Fahrerlöhne längst über Mindestlohn-, größtenteils sogar über Tarifniveau.

Regelungsbedarf sieht der DSLV deshalb lediglich für Kabotagebeförderungen. Hier fordert der Verband sogar strengere Regeln als die EU-Kommission vorschlägt. So sollten nach Forderung des DSLV nationale Mindestlohnvorschriften bereits ab dem ersten Tag für jeden innerstaatlichen Transport gelten. Deren Einhaltung muss dabei streng kontrolliert werden.

Für ein „Lex Specialis“ zum europäischen Entsenderecht schlägt der DSLV deshalb eine denkbar einfache Formulierung vor: „Mobile Tätigkeiten wie Güterbeförderungen sind mit Ausnahme von Kabotagetransporten in den Mitgliedstaaten vom Anwendungsbereich der Richtlinie 96/71/EG vom 16. Dezember 1996 ausgenommen.“

Impressum

logo

Speditions- und Logistikverband
Hessen/Rheinland-Pfalz e. V.

Eschborner Landstraße 42-50
60489 Frankfurt am Main

Zur Anfahrt bei Google

Telefon 069 97 08 110
Telefax 069 776 356

 
 
 
 
Hosted in Germany by qwertiko GmbH

Vorstand:
Daniel Hensel (Vorsitzender)
Christian Eichmeier
Michael Peters
Alexander Steinberg
Holger Seehusen

Geschäftsführer:
Dipl. Oec. Thorsten Hölser

Registergericht: Frankfurt am Main
Registernummer: VR 11606

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:
Thorsten Hölser

Bildquellen und -rechte:
SLV, Fotolia, iStockphoto, adpic

Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Widerspruch Werbe-Mails:
Der Nutzung von Kontaktdaten (die im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlicht wurden) zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationen wird hiermit widersprochen. Der Seitenbetreiber behält sich rechtliche Schritte bei unverlangter Zusendung von Werbeinformationen, insbesondere bei Spam-E-Mails, vor.

Urheberrecht:
Die durch den Betreiber dieser Webseite erstellten Inhalte und Werke auf den Seiten der Webseite unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der durch das Urheberrecht explizit erlaubten Verwendungen erfordern die schriftliche Zustimmung des Zuständigen. Soweit diese Webseite Inhalte enthält, die nicht vom Betreiber der Webseite erstellt wurden, wird den Urheberrechten Dritter Rechnung getragen und Inhalte Dritter sind entsprechend gekennzeichnet. Sollten Sie auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir die entsprechenden Inhalte umgehend entfernen.