27.11.2017
Die Tarifverhandlungen für das hessische Speditions- und Logistikgewerbe haben auch in der zweiten Runde am 24.11.2017 in Frankfurt am Main keine Einigung gebracht. Ver.di Hessen beharrt auf Ihrer Maximalforderung von 6,5% Erhöhung der Löhne und Gehälter, der Einführung eines 13. Monatsentgeltes sowie auf die Einführung von Erfahrungsstufen. Nachdem ver.di in der ersten Verhandlungsrunde am 06.11.2017 noch offen ließ, was unter letzterem zu verstehen sei, wurde dies nunmehr am 24.11. dahingehend konkretisiert, dass im ersten Schritt ab dem 3. Beschäftigungsjahr € 30,-, ab dem 5. Beschäftigungsjahr weitere € 15,- und ab dem 10 Beschäftigungsjahr weitere € 15,- jeweils monatlich gefordert wurden. In den Folgejahren sollen sich diese Beträge jeweils auf € 30/30/40 erhöhen.
Insgesamt beläuft sich im ersten Schritt die ver.di-Forderung auf bis zu 17,7%.
Die Arbeitgeberseite hat diese Forderungen als völlig unangemessen und der Marktlage nicht entsprechend zurückgewiesen. Ver.di verwechsele offensichtlich Umsatz-/Mengenzuwachs mit Gewinnsteigerung. Angesichts von Umsatzrenditen im Speditionsgewerbe von durchschnittlich 1% seien die Forderungen nicht umsetzbar und den Unternehmen auch nicht zu vermitteln. Gleichwohl haben die Arbeitgeber den Versuch unternommen, die durch die ver.di-Streiks belastete Situation zu entspannen und haben eine prozentuale Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.01.2018 um 2,0% und ab dem 01.01.2019 um weitere 1,9% sowie eine deutliche Erhöhung des tariflichen Weihnachtsgeldes bis hin zur Verdoppelung desselben angeboten. Da das Weihnachtsgeld nach Betriebszugehörigkeitsjahren gestaffelt ist, sei auch dem Begehren von ver.di, Betriebszugehörigkeit und Erfahrung zu honorieren, Rechnung getragen worden.
Ver.di beharrte aber nach wie vor auf ihrer Maximalforderung, ohne auch nur ansatzweise Zugeständnisse zu machen, sodass deutlich wurde, dass man an diesem Tag an einem Tarifabschluss nicht interessiert war. Als Fortsetzungstermin der Verhandlungen wurden der 01.12.2017 in Frankfurt am Main vereinbart.
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