Bundesregierung muss einheitlichen CO2-Preis im Verkehrssektor EU-weit durchsetzen

23.09.2019

Richtige Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030

Berlin, 20. September 2019

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die Verständigung der Bundesregierung auf Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030, mit dem der Einstieg in die Bepreisung von CO2-Emissionen vorgenommen werden soll. Damit wird klargestellt, dass Emissionsrechte ein nicht unbegrenzt verfügbares Gut sind. „Der grundsätzlich richtige Weg der Bundesregierung, der zur Ausweitung des Emissionshandelssystems (EHS) auf den Verkehrssektor führen soll, verläuft allerdings nicht gerade“, stellt DSLV-Präsident Axel Plaß fest. 

Zwar sind CO2-Zertifikate ein marktwirtschaftlicher und deshalb richtiger Hebel um CO2-Emissionsrechte zu verknappen, doch können international vereinbarte Klimaschutzziele auch nur mit internationalen Instrumenten erreicht werden. Zweifelsohne besteht Handlungsdruck, doch löst ein nationales Emissionshandelssystem das globale Klimaproblem nicht, sondern belastet einseitig deutsche Speditionen und Logistikdienstleister. Plaß: „Anstatt übereilt rein national zu agieren, hätte auf EU-Ebene längst eine Abstimmung für die Ausweitung des europäischen EHS auf den Verkehrssektor vorgenommen werden müssen. Dies muss bald nachgeholt werden.“

Ein Standortnachteil wird auch nicht durch einen zusätzlichen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut beseitigt, dessen Höhe und Übereinstimmung mit EU-Recht noch gar nicht feststeht. Eine noch höhere Maut-Belastung des Straßengüterverkehrs würde zunächst den Straßenverkehrsetat stärken. Die unbedingt erforderliche Güterverlagerung auf die Schiene und das Binnenschiff wird hierdurch noch nicht erzielt. Die alternativen Verkehrsträger und der Kombinierte Verkehr müssen dringend modernisiert und ausgebaut werden. Richtigerweise werden die Maßnahmenpakte der Masterpläne Schienengüterverkehr und Binnenschifffahrt durch die jetzt vorliegenden Eckpunkte der Bundesregierung verstärkt.

Richtig ist auch, dass die Bundesregierung nicht nur auf Elektromobilität setzt. Die Wirksamkeit der Förderung für die Anschaffung CO2-armer Lkw und für strombasierte Kraftstoffe wird nicht nur vom Umfang der finanziellen Zuwendungen abhängen, sondern auch von der technischen Entwicklungskompetenz der Nutzfahrzeughersteller und der Energieanbieter in Deutschland. Plaß: „Die Bundesregierung hat wichtige Signale gesetzt. Hier darf es nicht nur bei Ankündigungen bleiben.“ 

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