Nationale Auslegung der EU-Luftsicherheitsvorschriften verzerren weiterhin den Wettbewerb

28.11.2019

Berlin, 13. November 2019

Luftfrachtprozesse sind in Deutschland durch die Umsetzung der EU-Luftsicherheitsverordnung ineffizient und benachteiligen deutsche Luftfrachtspeditionen im internationalen Wettbewerb weiterhin erheblich. Dies wurde auf der 6. Luftfrachttagung des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik mit mehr als 100 Teilnehmern am 12. November 2019 in Frankfurt/Main erneut bestätigt.

„Die Umsetzung der Verordnung 2015/1998/EU wurde bereits durch das deutsche Luftsicherheitsgesetz restriktiver ausgestaltet als durch die entsprechenden Anwendungsgesetze im EU-Ausland“, bemängelt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV. „Zusätzlich legt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) strenge Maßstäbe an, die sonst in der EU nicht gelten.“ Um die Abfertigung für den Export bestimmter Luftfrachtsendungen zu beschleunigen, müssen diese teilweise per Lkw erst in benachbarte Länder befördert werden. Dort können die Sendungen in Übereinstimmung mit EU-Recht mit einer größeren Auswahl an Prüfverfahren auf Einhaltung der Luftfrachtsicherheit kontrolliert und im Anschluss wieder auf der Straße zurück zu den deutschen Abfertigungsflughäfen transportiert werden. Huster: „Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass entgegen der allgemeinen Bemühungen des Gesetzgebers Rechtsvorschriften zusätzliche Lkw-Verkehre sogar auslösen können, anstatt sie zu begrenzen.“

Das Antragsverfahren zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) ist in Deutschland im europäischen Vergleich langwierig und aufwändig für Luftfrachtspeditionen. Es mangelt bei den zuständigen Landesluftbehörden an Personal. Zwischen den Behörden abweichende Antragsformulare mit unterschiedlichen Prüfpunkten erschweren den Genehmigungsvorgang zusätzlich. Auch die Streichung des ,Sonderkontrollverfahrens‘ durch das Luftfahrt-Bundesamt, mit dem bestimmte Aircargo-Sendungen wie pharmazeutische Erzeugnisse, bei denen ein anderes zugelassenes Prüfverfahren nicht anwendbar ist, bis zum 1. Juli 2019 kontrolliert werden konnten, ist im europäischen Vergleich eine deutliche wettbewerbliche Einschränkung für deutsche Luftfrachtspediteure und -abfertiger. 

Huster: „Ausdrücklich geht es nicht um eine Abmilderung des hohen Sicherheitsniveaus für die Luftfracht. Durch die gesetzliche Einführung von Sicherheitskontrollen wurden teilweise sogar die operativen Schnittstellenprozesse verbessert. Doch müssen die Wettbewerbsbedingungen für die Luftfrachtakteure und -standorte durch eine identische Umsetzung europäischen Rechts einheitlich sein.“ 

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