Neue Vorschriften für die Berufskraftfahrerqualifikation

12.10.2020

Potential zur Senkung von Kosten und Verwaltungsaufwand noch nicht ausgeschöpft.

Berlin, 9. Oktober 2020

Die neuen Regelungen für die Berufskraftfahrerqualifikation führen unter dem Strich zu Kosteneinsparungen und Verwaltungsvereinfachungen. Insofern begrüßen der SLV und der DSLV die am 9. Oktober 2020 verabschiedete Gesetzesnovelle zur Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern grundsätzlich. Insbesondere mit der geplanten Schaffung von Voraussetzungen für das eLearning und die vorgesehene Flexibilisierung der Ausbildungs- und Prüfungssprachen könnten Hürden für die Berufswahl Lkw-Fahrer überwunden und der allgemeine Fahrermangel zumindest ein wenig abgemildert werden. Der Ersatz der bisherigen ‚Schlüsselzahl 95‘ im Führerschein durch den europaweit anerkannten Fahrerqualifizierungsnachweis dürfte zur Erleichterung des internationalen Straßengüterverkehrs und der behördlichen Kontrollen beitragen. 

Aus Sicht des SLV und DSLV hätte es allerdings noch einer grundsätzlichen Anerkennung für den Erwerb von erworbenen Qualifikationen in Drittstaaten bedurft. DSLV Hauptgeschäftsführer Frank Huster: „Die Umsetzung von EU-Recht in Deutschland ist längst überfällig. Die Logistik bleibt auf ausländische Fachkräfte angewiesen.“ Eher enttäuscht zeigt sich der Speditionsverband darüber, dass Unternehmen, die heute bereits Berufskraftfahrer ausbilden, ohne staatliche Anerkennung zukünftig nicht mehr automatisch Aus- und Weiterbildungen durchführen dürfen. Huster: „Hier könnte der Gesetzgeber flexibler handeln. Der Gewinn bei der Verwaltungsvereinfachung wird hierdurch wieder relativiert.“

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