22.06.2021
CO²-Abgaben für den Straßengüterverkehr müssen europäisch einheitlich erfolgen
Berlin, 18. Juni 2021
Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die am 15. Juni 2021 erzielte vorläufige Einigung zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates zur Novelle der Wegekosten-Richtlinie. Gleichzeitig warnt der DSLV vor Mehrfachbelastungen für deutsche Straßengüterverkehrsunternehmen durch mehrere CO2-Abgabensysteme. Die um eine CO2-Gebührenkomponente ergänzte, entfernungsbasierte Gebührensystematik der EU-Richtlinie kann vor allem dann flächendeckend Anreize für eine Transformation hin zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen setzen, wenn die Umsetzung europäisch einheitlich erfolgt. Sollten sich die Brüsseler Institutionen abschließend verständigen, wäre dies ein Schritt in die richtige Richtung zur Umsetzung des ,polluter pays principle‘.
Eine Lücke lässt das Verhandlungsergebnis hingegen bei der Umsetzung des ,user pays principle‘, indem die Richtlinien-Novelle nach jetzigem Verhandlungsstand weiterhin Ausnahmen für bestimmte Nutzergruppen enthält. Dass der Straßenverkehr insgesamt zum Erhalt seiner Infrastruktur finanziell beitragen muss, ist ein von der Speditionsbranche unterstützter Grundsatz – unter der Voraussetzung, dass dann auch sämtliche Verkehrsnutzer zahlen und die erwirtschafteten Gebühren eins zu eins zurück in den Finanzierungskreislauf Straße fließen. Hierzu DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster: „Während Deutschland weiterhin Ausnahmen für einzelne Verkehrsnutzergruppen unterstützt, lässt die Bundesregierung offen, wie sie ihre verbindliche Zusage, den Straßengüterverkehr nicht mit mehrfachen CO²-Abgaben zu belasten, einlösen wird.“
Aus Sicht des DSLV ist die geplante deutsche Carbon-Leakage-Verordnung kein praktikables Instrument zur Kompensation der aus zukünftiger CO2-basierter Lkw-Maut und zusätzlichem nationalen CO²-Preis nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entstehenden Doppelbelastungen, zumal der Güterverkehrssektor heute gar nicht zu den Sektoren gehört, die überhaupt beihilfeberechtigt im Sinne der Verordnung sind. „Eine nachträgliche Aufnahme in die Sektorenliste ist kein Selbstläufer und hängt zu sehr vom politischen Willen ab, der insbesondere nach der Bundestagswahl nicht automatisch unterstellt werden kann. Zudem ist der Carbon Leakage-Kompensationsmechanismus an zu hohe bürokratische Auflagen gekoppelt. „Ein echtes Bemühen der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode zu einer wirklich praktikablen Lösung für die Logistikbranche zu kommen, ist nicht erkennbar“, bemängelt Huster und fordert deshalb: „Spätestens mit Inkrafttreten der zusätzlichen CO2-Mautkomponente muss der Straßengüterverkehr deshalb wieder aus dem Anwendungsbereich des BEHG entlassen werden.“
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