05.09.2025
Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung ohne Wirkung für den Logistiksektor
Berlin, 3. September 2025.
Die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfe zur Entlastung bei
der Stromsteuer, zur Abmilderung der Anforderungen aus dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und zum CSRD-Umsetzungsgesetz greifen viel
zu kurz, bemängelt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik. Ein echter
Wachstums-Booster entsteht für die Unternehmen der Logistikbranche hieraus
nicht.
Entlastungen bei Stromkosten müssen auch den
Speditions- und Logistiksektor einbeziehen
Die Stromsteuer soll von derzeit 20,50 Euro/MW
auf den EU-Mindeststeuersatz in Höhe von 0,50 Euro/MW abgesenkt werden –
allerdings ausschließlich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der
Land- und Forstwirtschaft. Wie nahezu alle Dienstleistungsbranchen wird die
Speditions- und Logistikbranche hiervon nicht profitieren können – trotz
wachsenden Strombedarfs für die Aufrechthaltung von Kühlketten bei Lager und
Transport, den Betrieb von Lager- und Umschlaganlagen und vor allem für die
zunehmende Elektrifizierung der Lkw-Flotten, die mit betriebseigenen Ladeparks
betrieben werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Schlüsselbranche wie
die Logistik weiterhin den „Spitzensteuersatz“ für Strom zahlen soll, die
Bundesregierung aber gleichzeitig davon ausgeht, dass der Güterverkehr schon
bald zu einem Großteil elektrisch angetrieben wird“, sagt
DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster und ergänzt: „Steuersenkungen sind stets
bessere Anreizinstrumente als Subventionen.“
Lieferkettengesetz: Berichtspflichten gestrichen,
Grundproblem bleibt
Die Änderungen des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind kein Befreiungsschlag für
die Wirtschaft. Die rückwirkende Abschaffung der umfassenden Berichtspflichten
sowie die Reduktion der sanktionsbewehrten Ordnungswidrigkeiten weisen in die richtige
Richtung, sind aber ein viel zu geringer Beitrag zur bürokratischen Entlastung
der Unternehmen. Risikomanagement, Risikoanalysen, Präventions- und
Abhilfemaßnahmen sowie Beschwerdeverfahren müssen weiterhin lückenlos
dokumentiert werden. Ausschlussrisiken bei öffentlichen Aufträgen bleiben
bestehen. Der Rückbau der Berichtspflichten muss deshalb mit einer Abschaffung
der Dokumentationspflichten einhergehen. Huster: „Mit dem heutigen Beschluss
entschlackt die Bundesregierung das Gesetz nicht, sondern festigt im Grunde das
bestehende Dickicht aus Sorgfalts- und Dokumentationspflichten. Deutschland
muss sich in Brüssel jetzt unbedingt für eine Verschlankung des europäischen
Rechts, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) stark machen.“
Der „Trickle-Down-Effekt“ bleibt eine der grundlegend negativen
systemischen Folgen des Gesetzes und wird auch weiterhin Dienstleister und
Zulieferer belasten, obwohl sie meist nicht selbst unter den Anwendungsbereich
des LkSG fallen. Schon bei der Entstehung des LkSG hatte der DSLV gefordert,
Unternehmen, die ausschließlich mit Partnern in Ländern mit einem identischen
Rechts- und Schutzstatus (dies wären mindestens alle EU-Mitgliedstaaten)
zusammenarbeiten, auszunehmen.
CSRD-Umsetzungsgesetz muss europäische
Deregulierungsabsichten berücksichtigen
Die angekündigte „wirtschaftsfreundliche“
Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung muss mehr leisten
als eine Verschiebung von Berichtspflichten. Entscheidend sind höhere
Schwellenwerte, klare Grenzen für Datenabfragen entlang der Lieferkette und ein
wirksamer Schutz von Betriebsgeheimnissen. Substantielle, inhaltliche
Entlastungen aus dem laufenden Brüsseler Omnibus-Verfahren müssen in den
parlamentarischen Beratungen direkt und pragmatisch übernommen werden, wie von
den Fraktionsvorständen der Regierungskoalition auf ihrer Klausur in Würzburg
vereinbart wurde.
Die vom Kabinett
beschlossenen Gesetzentwürfe lösen die strukturelle Kosten- und Bürokratielast
der Speditionsbranche nicht. Huster: „Die Bundesregierung agiert zu verhalten.
Für eine international wettbewerbsfähige Logistik braucht es eine faire Entlastung
bei Stromkosten, entschlosseneren Bürokratieabbau und den konsequenten Verzicht
auf nationales Gold-Plating. Alles andere ist Standortpolitik mit angezogener
Handbremse.“
Als Spitzen- und Bundesverband repräsentiert der DSLV durch 16 regionale
Landesverbände die verkehrsträgerübergreifenden Interessen der 3.000 führenden
deutschen Speditions- und Logistikbetriebe, die mit insgesamt 600.000
Beschäftigten und einem jährlichen Branchenumsatz in Höhe von 131 Milliarden
Euro wesentlicher Teil der drittgrößten Branche Deutschlands sind (Stand: Juli
2024). Die Mitgliederstruktur des DSLV reicht von global agierenden
Logistikkonzernen, 4PL- und 3PL-Providern über größere, inhabergeführte
Speditionshäuser (KMU) mit eigenen LKW-Flotten sowie Befrachter von
Binnenschiffen und Eisenbahnen bis hin zu See-, Luftfracht-, Zoll- und
Lagerspezialisten. Der DSLV ist politisches Sprachrohr sowie zentraler
Ansprechpartner für die Bundesregierung, für die Institutionen von Bundestag
und Bundesrat sowie für alle relevanten Bundesministerien und -behörden im
Gesetzgebungs- und Gesetzumsetzungsprozess, soweit die Logistik und die
Güterbeförderung betroffen sind.

Speditions- und Logistikverband
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Eschborner Landstraße 42-50
60489 Frankfurt am Main
Telefon 069 97 08 110
Telefax 069 776 356
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