Stromsteuersenkung, Novelle des Lieferkettengesetzes und CSRD-Umsetzungsgesetz

05.09.2025

Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung ohne Wirkung für den Logistiksektor

Berlin, 3. September 2025.

Die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfe zur Entlastung bei der Stromsteuer, zur Abmilderung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und zum CSRD-Umsetzungsgesetz greifen viel zu kurz, bemängelt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik. Ein echter Wachstums-Booster entsteht für die Unternehmen der Logistikbranche hieraus nicht.

Entlastungen bei Stromkosten müssen auch den Speditions- und Logistiksektor einbeziehen

Die Stromsteuer soll von derzeit 20,50 Euro/MW auf den EU-Mindeststeuersatz in Höhe von 0,50 Euro/MW abgesenkt werden – allerdings ausschließlich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Wie nahezu alle Dienstleistungsbranchen wird die Speditions- und Logistikbranche hiervon nicht profitieren können – trotz wachsenden Strombedarfs für die Aufrechthaltung von Kühlketten bei Lager und Transport, den Betrieb von Lager- und Umschlaganlagen und vor allem für die zunehmende Elektrifizierung der Lkw-Flotten, die mit betriebseigenen Ladeparks betrieben werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Schlüsselbranche wie die Logistik weiterhin den „Spitzensteuersatz“ für Strom zahlen soll, die Bundesregierung aber gleichzeitig davon ausgeht, dass der Güterverkehr schon bald zu einem Großteil elektrisch angetrieben wird“, sagt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster und ergänzt: „Steuersenkungen sind stets bessere Anreizinstrumente als Subventionen.“

Lieferkettengesetz: Berichtspflichten gestrichen, Grundproblem bleibt

Die Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind kein Befreiungsschlag für die Wirtschaft. Die rückwirkende Abschaffung der umfassenden Berichtspflichten sowie die Reduktion der sanktionsbewehrten Ordnungswidrigkeiten weisen in die richtige Richtung, sind aber ein viel zu geringer Beitrag zur bürokratischen Entlastung der Unternehmen. Risikomanagement, Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Beschwerdeverfahren müssen weiterhin lückenlos dokumentiert werden. Ausschlussrisiken bei öffentlichen Aufträgen bleiben bestehen. Der Rückbau der Berichtspflichten muss deshalb mit einer Abschaffung der Dokumentationspflichten einhergehen. Huster: „Mit dem heutigen Beschluss entschlackt die Bundesregierung das Gesetz nicht, sondern festigt im Grunde das bestehende Dickicht aus Sorgfalts- und Dokumentationspflichten. Deutschland muss sich in Brüssel jetzt unbedingt für eine Verschlankung des europäischen Rechts, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) stark machen.“ Der „Trickle-Down-Effekt“ bleibt eine der grundlegend negativen systemischen Folgen des Gesetzes und wird auch weiterhin Dienstleister und Zulieferer belasten, obwohl sie meist nicht selbst unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen. Schon bei der Entstehung des LkSG hatte der DSLV gefordert, Unternehmen, die ausschließlich mit Partnern in Ländern mit einem identischen Rechts- und Schutzstatus (dies wären mindestens alle EU-Mitgliedstaaten) zusammenarbeiten, auszunehmen.

CSRD-Umsetzungsgesetz muss europäische Deregulierungsabsichten berücksichtigen

Die angekündigte „wirtschaftsfreundliche“ Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung muss mehr leisten als eine Verschiebung von Berichtspflichten. Entscheidend sind höhere Schwellenwerte, klare Grenzen für Datenabfragen entlang der Lieferkette und ein wirksamer Schutz von Betriebsgeheimnissen. Substantielle, inhaltliche Entlastungen aus dem laufenden Brüsseler Omnibus-Verfahren müssen in den parlamentarischen Beratungen direkt und pragmatisch übernommen werden, wie von den Fraktionsvorständen der Regierungskoalition auf ihrer Klausur in Würzburg vereinbart wurde.
Die vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfe lösen die strukturelle Kosten- und Bürokratielast der Speditionsbranche nicht. Huster: „Die Bundesregierung agiert zu verhalten. Für eine international wettbewerbsfähige Logistik braucht es eine faire Entlastung bei Stromkosten, entschlosseneren Bürokratieabbau und den konsequenten Verzicht auf nationales Gold-Plating. Alles andere ist Standortpolitik mit angezogener Handbremse.“

Als Spitzen- und Bundesverband repräsentiert der DSLV durch 16 regionale Landesverbände die verkehrsträgerübergreifenden Interessen der 3.000 führenden deutschen Speditions- und Logistikbetriebe, die mit insgesamt 600.000 Beschäftigten und einem jährlichen Branchenumsatz in Höhe von 131 Milliarden Euro wesentlicher Teil der drittgrößten Branche Deutschlands sind (Stand: Juli 2024). Die Mitgliederstruktur des DSLV reicht von global agierenden Logistikkonzernen, 4PL- und 3PL-Providern über größere, inhabergeführte Speditionshäuser (KMU) mit eigenen LKW-Flotten sowie Befrachter von Binnenschiffen und Eisenbahnen bis hin zu See-, Luftfracht-, Zoll- und Lagerspezialisten. Der DSLV ist politisches Sprachrohr sowie zentraler Ansprechpartner für die Bundesregierung, für die Institutionen von Bundestag und Bundesrat sowie für alle relevanten Bundesministerien und -behörden im Gesetzgebungs- und Gesetzumsetzungsprozess, soweit die Logistik und die Güterbeförderung betroffen sind.

DSLV Pressemitteilung

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