Nur eins ist aktuell sicher: Am 31. Dezember 2020 wird das Vereinigte Königreich nach Ende der Übergangsphase nicht mehr an der Politik der EU teilnehmen und verlässt den Binnenhandel. Bis dahin gelten weiterhin unverändert die Vorschriften des Intrahandels. Szenarien, die bis dahin ausgehandelt werden, gibt es viele: Vom Freihandelsabkommen bis zum harten No-Deal-Brexit ist alles möglich. In jedem Fall wird es im Warenverkehr zwischen der EU und UK zu zahlreichen Änderungen kommen. Denn ab dem 01. Januar 2021 gelten im Handel zwischen der EU und UK die steuer-, außenwirtschafts- und zollrechtlichen Vorschriften des Extrahandels. Vielen Spediteuren sind diese aber gar nicht bekannt, da sie bisher nur Transporte innerhalb der EU durchgeführt haben. Um welche Vorschriften handelt es sich? Welche Szenarien aus Sicht der EU wie auch des Vereinigten Königreichs gibt es? Unser Webinar informiert Sie über das, was ab 01. Januar 2021 zu beachten ist.
Brexit-Szenario aus Sicht der EU ab Januar 2021
Bedeutung des Extrahandels
steuerrechtliche Vorschriften
außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften
zollrechtliche Vorschriften
EORI-Nummer
Warenerfassung und Zollverfahren
Warenursprung und Präferenzen
Lieferantenerklärung
Lieferbedingungen
Verpackungsvorschriften
Genehmigungen im Güterkraftverkehr
Brexit-Szenario aus Sicht des Vereinigten Königreichs
Vorschriften ab Januar 2021
Vorschriften ab April 2021
Vorschriften ab Juli 2021
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