05.12.2018
,Mobility Package': Kompromiss trägt nicht zur Entbürokratisierung bei
Berlin, 4. Dezember 2018
Ein Scheitern des Mobilitätspakets, mit dem ein einheitlicher Ordnungsrahmen für den europäischen Straßengüterverkehr geschaffen werden soll, hat der Rat der Europäischen Union mit seinen jüngsten Beschlüssen zunächst verhindert. Allerdings muss im Rahmen des abschließenden Trilogs mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament noch ein Feinschliff an dem Reformvorhaben erfolgen. Zu dieser Einschätzung kommt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einer ersten Einschätzung der Ratsergebnisse.
„Angesichts der gegensätzlichen Positionen zweier starker Länderblöcke musste eine Kompromisslinie gefunden werden, von der aber noch nicht abzusehen ist, ob sie sich in der Praxis bewähren wird“, gibt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster zu bedenken. „Dies gilt vor allem für die von den Verkehrsministern der Mitgliedstaaten beschlossene Ausgestaltung eines ,Lex Specialis', mit dem im internationalen Straßengüterverkehr die Entsendung von Beschäftigten geregelt werden soll.“
Während für Kabotageverkehre (sie sollen dem Entsenderecht unterliegen) und für Transitfahrten (hierfür sollen die Entsenderegeln nicht gelten) eindeutige und nachvollziehbare Regeln geschaffen wurden, haben die Verkehrsminister für grenzüberschreitende Transporte eine wenig praxistaugliche Lösung erdacht: Für Transportunternehmen, die so genannte ,bilaterale Transporte' zwischen dem Land ihres Unternehmenssitzes und einem weiteren EU-Mitgliedstaat durchführen und die während einer Tour unterwegs nicht mehr als zwei Sendungen be- oder entladen, soll das Entsenderecht im Ausland nicht gelten. Alle anderen grenzüberschreitenden Transporte wären dem Entsenderecht wieder unterworfen.
„Es ist wichtig, dass bei allen berechtigten Schutzinteressen für Lkw-Fahrer, die Umsetzbarkeit des neuen Rechts auch gewährleistet wird“, so Huster. Der DSLV hat stets ein ,Lex Specialis' zum Entsenderecht gefordert, das die Besonderheiten des Güterverkehrs als internationale und arbeitsteilige Dienstleistung berücksichtigt. Mit diesem Ergebnis sorgt der EU-Rat vor allem aber dafür, dass der administrative Aufwand für die Logistik steigt. „Ein Beitrag zur Entbürokratisierung der Branche ist dies nicht gerade“, kritisiert Huster. Wichtig ist außerdem, dass die Kontrolldichte und -effizienz der Überwachungsbehörden spürbar steigt. Ansonsten stagnieren auch die Bedingungen für Fahrer auf bisherigem Niveau. „Es bringt nichts, weitere Gesetze zu erlassen und deren Einhaltung dann auch nicht zu überwachen.“
Große Erwartungen hat Brüssel dabei an die digitale Überwachung durch den ,Smart Tachograph'. Ob dieser ab dem Jahr 2024 dann auch den Praxistest besteht, bleibt abzuwarten.
Einheitliche Kabotagevorschriften tragen ohne Zweifel zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen auf nationalen Transportmärkten bei. Fraglich ist hingegen, ob angesichts Fahrermangel und derzeit begrenzten Laderaums eine fünftägige ,Cooling off-Periode', in der ausländische Transportunternehmen im Anschluss an ein Kabotageintervall nicht mehr im Inland tätig werden dürfen, Ressourcen nicht zu sehr blockiert. Hiermit stellt der EU-Rat Effizienz- und Umweltaspekte zu Gunsten geschützter nationaler Märkte nach wie vor zurück.
Der DSLV vertritt als Spitzenorganisation die Speditions- und Logistikbranche sowie die Transportwirtschaft über alle Verkehrsträger hinweg (Straße, Schiene, See- und Binnenschifffahrt sowie Luftfracht), einschließlich der Organisation, Bereitstellung, Steuerung, Optimierung und Sicherung von Prozessen der Güterströme entlang der Lieferkette. Der DSLV repräsentiert über seine 16 Landesverbände etwa 3.000 Unternehmen mit knapp 580.000 Beschäftigten.
Speditions- und Logistikverband
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