Verrechnungsverfahren bei der Einfuhrumsatzsteuer gleicht Wettbewerbsnachteil für deutsche Wirtschaft aus

12.04.2024

Berlin, 12. April 2024

Finanzministerkonferenz beschließt Erleichterung bei der EUSt-Erhebung

Verrechnungsverfahren bei der Einfuhrumsatzsteuer gleicht Wettbewerbsnachteil für deutsche Wirtschaft aus

Der einstimmige Beschluss der Länder-Finanzministerkonferenz vom 11. April 2024, die Einführung des Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) einzuleiten, wird vom DSLV Bundesverband Spedition und Logistik ausdrücklich begrüßt. Damit rückt die Angleichung des deutschen Erhebungsverfahrens an den europäischen Standard endlich näher.

Das derzeit geltende Verfahren der Einfuhrumsatzsteuererhebung in Deutschland entzieht der Wirtschaft Liquidität in erheblichem Ausmaß - bei gleichzeitig unnötig hohem Verwaltungsaufwand in den Unternehmen. Importeure, die Waren über Deutschland in die EU einführen, müssen die Einfuhrumsatzsteuer heute direkt beim Zoll verauslagen. Eine Anrechnung mit der Umsatzsteuervoranmeldung durch die Finanzämter erfolgt erst später. In den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten wird die EUSt mit der Umsatzsteuervoranmeldung direkt verrechnet.

„Der Beschluss der Finanzministerkonferenz ist ein längst überfälliges Signal zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen See- und Flughäfen und reduziert das Risiko für die Speditionshäuser, im Insolvenzfall des Importeurs keinen Ersatz für die von ihnen bereits verauslagte Einfuhrumsatzsteuer zu bekommen“, sagt Jutta Knell, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin und Leiterin Zoll-, Außenwirtschafts- und Umsatzsteuerrecht im DSLV.

In Deutschlands direkten Nachbarstaaten Belgien, Niederlande und Polen profitieren Importeure und Speditionen wie in den meisten EU-Staaten von dem dort längst etablierten Verrechnungsmodell. Im vergangenen Jahr hatte ein Gutachten des Deutschen Maritimen Zentrums die Vorteile der Direktverrechnung bereits dezidiert aufgezeigt.

Auch das im Jahr 2020 in Deutschland hilfsweise eingeführte Fristenmodell konnte den Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen gegenüber ihren europäischen Marktbegleitern nicht ausgleichen. Trotz verschobener Zahlungsfälligkeit bindet das Fristenmodell weiterhin zu viel Kapital bei den Unternehmen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat nun den Auftrag, die erforderlichen Maßnahmen und rechtlichen Anpassungen für die Umsetzung des Verrechnungsmodells in Deutschland einzuleiten. Der DSLV mahnt eine zügige Umsetzung des Vorhabens in enger Abstimmung mit der Wirtschaft ein. Knell: „Der Finanzministerbeschluss ist ein Meilenstein im Bürokratieabbau. Seit mehr als 20 Jahren fordern wir gegenüber Politik und Finanzverwaltung hartnäckig die Vereinfachung des Einfuhrumsatzsteuer-Erhebungsverfahrens. Wir gehen davon aus, dass unsere Überzeugungsarbeit jetzt auf fruchtbaren Boden fällt. Nun kommt es darauf an, dass der Umsetzungsprozess schnell und unbürokratisch gelingt.“

Als Spitzen- und Bundesverband repräsentiert der DSLV durch 16 regionale Landesverbände die verkehrsträgerübergreifenden Interessen der 3.000 führenden deutschen Speditions- und Logistikbetriebe, die mit insgesamt 610.000 Beschäftigten und einem jährlichen Branchenumsatz in Höhe von 138 Milliarden Euro wesentlicher Teil der drittgrößten Branche Deutschlands sind (Stand: November 2023). Die Mitgliederstruktur des DSLV reicht von global agierenden Logistikkonzernen, 4PL- und 3PL-Providern über größere, inhabergeführte Speditionshäuser (KMU) mit eigenen LKW-Flotten sowie Befrachter von Binnenschiffen und Eisenbahnen bis hin zu See-, Luftfracht-, Zoll- und Lagerspezialisten. Der DSLV ist politisches Sprachrohr sowie zentraler Ansprechpartner für die Bundesregierung, für die Institutionen von Bundestag und Bundesrat sowie für alle relevanten Bundesministerien und -behörden im Gesetzgebungs- und Gesetzumsetzungsprozess, soweit die Logistik und die Güterbeförderung betroffen sind.

DSLV-Pressemitteilung-24-04-12_Verrechnungsverfahren

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