12.04.2024
Berlin, 12.
April 2024
Finanzministerkonferenz
beschließt Erleichterung bei der EUSt-Erhebung
Verrechnungsverfahren
bei der Einfuhrumsatzsteuer gleicht Wettbewerbsnachteil für deutsche Wirtschaft
aus
Der
einstimmige Beschluss der Länder-Finanzministerkonferenz vom 11. April 2024,
die Einführung des Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer
(EUSt) einzuleiten, wird vom DSLV Bundesverband Spedition und Logistik
ausdrücklich begrüßt. Damit rückt die Angleichung des deutschen
Erhebungsverfahrens an den europäischen Standard endlich näher.
Das derzeit
geltende Verfahren der Einfuhrumsatzsteuererhebung in Deutschland entzieht der
Wirtschaft Liquidität in erheblichem Ausmaß - bei gleichzeitig unnötig hohem
Verwaltungsaufwand in den Unternehmen. Importeure, die Waren über Deutschland
in die EU einführen, müssen die Einfuhrumsatzsteuer heute direkt beim Zoll
verauslagen. Eine Anrechnung mit der Umsatzsteuervoranmeldung durch die
Finanzämter erfolgt erst später. In den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten wird
die EUSt mit der Umsatzsteuervoranmeldung direkt verrechnet.
„Der
Beschluss der Finanzministerkonferenz ist ein längst überfälliges Signal zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen See- und Flughäfen und
reduziert das Risiko für die Speditionshäuser, im Insolvenzfall des Importeurs keinen
Ersatz für die von ihnen bereits verauslagte Einfuhrumsatzsteuer zu bekommen“,
sagt Jutta Knell, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin und Leiterin Zoll-,
Außenwirtschafts- und Umsatzsteuerrecht im DSLV.
In
Deutschlands direkten Nachbarstaaten Belgien, Niederlande und Polen profitieren
Importeure und Speditionen wie in den meisten EU-Staaten von dem dort längst
etablierten Verrechnungsmodell. Im vergangenen Jahr hatte ein Gutachten des
Deutschen Maritimen Zentrums die Vorteile der Direktverrechnung bereits
dezidiert aufgezeigt.
Auch das im
Jahr 2020 in Deutschland hilfsweise eingeführte Fristenmodell konnte den
Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen gegenüber ihren europäischen
Marktbegleitern nicht ausgleichen. Trotz verschobener Zahlungsfälligkeit bindet
das Fristenmodell weiterhin zu viel Kapital bei den Unternehmen.
Das
Bundesministerium der Finanzen hat nun den Auftrag, die erforderlichen
Maßnahmen und rechtlichen Anpassungen für die Umsetzung des Verrechnungsmodells
in Deutschland einzuleiten. Der DSLV mahnt eine zügige Umsetzung des Vorhabens
in enger Abstimmung mit der Wirtschaft ein. Knell: „Der Finanzministerbeschluss
ist ein Meilenstein im Bürokratieabbau. Seit mehr als 20 Jahren fordern wir
gegenüber Politik und Finanzverwaltung hartnäckig die Vereinfachung des
Einfuhrumsatzsteuer-Erhebungsverfahrens. Wir gehen davon aus, dass unsere
Überzeugungsarbeit jetzt auf fruchtbaren Boden fällt. Nun kommt es darauf an,
dass der Umsetzungsprozess schnell und unbürokratisch gelingt.“
Als Spitzen-
und Bundesverband repräsentiert der DSLV durch 16 regionale Landesverbände die
verkehrsträgerübergreifenden Interessen der 3.000 führenden deutschen
Speditions- und Logistikbetriebe, die mit insgesamt 610.000 Beschäftigten und
einem jährlichen Branchenumsatz in Höhe von 138 Milliarden Euro wesentlicher
Teil der drittgrößten Branche Deutschlands sind (Stand: November 2023). Die
Mitgliederstruktur des DSLV reicht von global agierenden Logistikkonzernen,
4PL- und 3PL-Providern über größere, inhabergeführte Speditionshäuser (KMU) mit
eigenen LKW-Flotten sowie Befrachter von Binnenschiffen und Eisenbahnen bis hin
zu See-, Luftfracht-, Zoll- und Lagerspezialisten. Der DSLV ist politisches
Sprachrohr sowie zentraler Ansprechpartner für die Bundesregierung, für die
Institutionen von Bundestag und Bundesrat sowie für alle relevanten
Bundesministerien und -behörden im Gesetzgebungs- und Gesetzumsetzungsprozess,
soweit die Logistik und die Güterbeförderung betroffen sind.
DSLV-Pressemitteilung-24-04-12_Verrechnungsverfahren
Speditions- und Logistikverband
Hessen/Rheinland-Pfalz e. V.
Eschborner Landstraße 42-50
60489 Frankfurt am Main
Telefon 069 97 08 110
Telefax 069 776 356
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