22.10.2024
Berlin, 16. Oktober 2024
CSRD und LkSG: Auch KMU durch „Trickle-Down-Effekt“ betroffen
Bürokratie bindet Ressourcen, bremst Innovationen und senkt Produktivität
Bürokratielasten und Berichtspflichten führen in den Unternehmen der Logistikbranche nicht nur zu einem massiven Kostenanstieg, sie bremsen auch deren Innovationskraft und Produktivität. Hierauf weist der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik anlässlich der heutigen Befassung des Rechtsauschusses des Deutschen Bundestags mit der gesetzlichen Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung hin.
Allein die sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und dem geplanten CSRD-Umsetzungsgesetz ergebenden formalen Datenerhebungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten mit mehr als 1.000 Datenpunkten binden in den Speditionshäusern erhebliche Ressourcen und Prozesse, die für die eigentliche Wertschöpfung der Unternehmen nicht mehr zur Verfügung stehen. Hinzu kommen Anforderungen aus dem Energieeffizienzgesetz, dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM und weiteren gesetzlichen Auflagen. Bei den anhaltend negativen Wirtschaftsdaten und den ungünstigen Rahmenbedingungen ist es für viele Speditionshäuser ohnehin äußerst herausfordernd, Investitionen und Innovationskraft in die Transformation zur Senkung der CO2-Emissionen zu stecken. „Hier hilft teure und praxisferne Bürokratie nicht wirklich weiter“, sagt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster und ergänzt:
„Die Logistikbranche ist grundsätzlich im Einklang mit den Nachhaltigkeits- und Corporate Social Response (CSR)-Zielen, aber nicht mit dem eingeschlagenen Weg dahin. Wenn Beschäftigte in Mittelstandsbetrieben zunehmend administrative und weniger produktive Arbeit leisten, läuft etwas schief. Unter gesetzlichem Druck sammeln und verwalten Unternehmen heute Datenmengen, die sie für betriebliche Zwecke selbst kaum verwerten können.“
Ein kleiner Lichtblick ist, dass EU-Recht als Quelle der gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 in deutsches Recht überführt werden soll, um ein Gold-Plating zu vermeiden. Doch hat bereits der Europäische Gesetzgeber die CSRD-Schwellenwerte deutlich zu niedrig angesetzt. Eine Bilanzsumme von 25 Millionen Euro und ein Umsatz von 50 Millionen Euro wird schon von Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten erwirtschaftet. Huster: „Anders als im Gesetz definiert, handelt es sich hierbei nicht um Großunternehmen. Brüssel muss die Eintrittsschwellen deshalb dringend nach oben korrigieren.“
Bereits vorbereitende externe Beratungsleistungen summieren sich je nach Unternehmensgröße schnell zu sechsstelligen Rechnungen auf. Der von der Bundesregierung bezifferte Aufwand für die Wirtschaft in Höhe von 1,6 Milliarden Euro allein für die Erfüllung der CSRD-Anforderungen dürfte viel zu niedrig angesetzt sein. Denn auch kleinere Transportdienstleister und Zulieferer logistischer Dienstleistungen geraten – ohne unmittelbar unter den Anwendungsbereich gesetzlicher Regelungen zu fallen – in den Sog der Berichtspflichten ihrer Kunden (so genannter „Trickle-Down-Effekt“) und stoßen bei der Aufbereitung und Übermittlung von Nachhaltigkeitsdaten an ihre Grenzen. Huster: „Dienstleister sind vielfach gezwungen, sich detailliert mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. Ansonsten droht ein Ende der Lieferbeziehungen mit ihren Kunden. Faktisch mutiert das CSRD-Reporting dadurch für KMU zu einer Eintrittskarte in den Markt.“
Aus Sicht des DSLV müssen Bundesregierung und Parlament jetzt folgende Schritte einleiten:
Speditions- und Logistikverband
Hessen/Rheinland-Pfalz e. V.
Eschborner Landstraße 42-50
60489 Frankfurt am Main
Telefon 069 97 08 110
Telefax 069 776 356
Vorstand:
Daniel Hensel (Vorsitzender)
Michael Peters
Andreas Roer
Alexander Steinberg
Holger Seehusen
Geschäftsführer:
Dipl. Oec. Thorsten Hölser
Registergericht: Frankfurt am Main
Registernummer: VR 11606
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:
Thorsten Hölser
Bildquellen und -rechte:
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